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Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Leistungsumfang, nach Regelung der Besteuerungsgrundlage
§15 EStG selbstständiger Gewerbetreibender und nach §18 EStG Freiberuflich, selbstständiger Tätigkeit.

§18 EStG
§15 EStg
Die Steuerbarkeit der Katalogleistungen werden am Ort des Leistungsempfängers in
Rechnung gestellt. Sie wird dem Auftraggeber im Ausland ohne deutsche
Umsatzsteuer verrechnet, soweit Sie die Leistungen für Ihr Unternehmen beziehen.
Für die Rechnungsstellung selbst gelten die jeweils ausländischen Rechnungsvorschriften.
In der EU sind diese weitgehend harmonisiert und daher mit den deutschen Regelungen vergleichbar.
Deswegen weisen wir darauf hin, dass sich die anfallende Steuerschuld verlagert. Ebenso wird bei
jeder ausländischen Leistungserbringung die Umsatzsteuer- identifikatinsnummer des Leistungsempfängers benötigt.
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